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- Italienische Ministerialverordnung Nr. 495 vom 16.12.1992, Art. 344 zu „Geschwindigkeitsbegrenzungen“
- Retroreflexionskategorie: 2
Vierrädrige Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften, Sattelzüge oder Lastkraftwagen mit Anhängern auf Autobahnen, Busse und Oberleitungsbusse mit einem Gewicht von mehr als 8 t außerhalb geschlossener Ortschaften, Fahrzeuge mit einem Gewicht zwischen 3,5 t und 12 t außerhalb geschlossener Ortschaften, Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 12 t auf Autobahnen, Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit einem Gewicht von mehr als 5 t auf Autobahnen
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